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| Gebau-Niobau Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H. | ||
| Niederösterreichische gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft für Arbeiter und Angestellte reg. Gen. m. b. H. | ||
| Südstadtzentrum 4 | A-2344 Maria Enzersdorf | T +43 (2236) 405 | F +43 (2236) 405 - 110 | office@gnb-nbg.at | ||
| Gemeinnützigkeit | |||
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Obwohl Gemeinnützige moderne Wirtschaftsunternehmen sind, ist ihr oberstes Ziel der Nutzen der Gemeinschaft. Diese Prioritätensetzung ist sogar in einem speziellen Bundesgesetz explizit festgelegt, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Gemäß dem WGG dürfen gemeinnützige Bauvereinigungen nur beschränkt Gewinne machen. Sie können diese Gewinne im Unterschied zu privaten Bauträgern (= nicht gemeinnützig) nicht beliebig verwenden, sondern müssen auch wieder in Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren. Wenn gemeinnützige Bauvereinigungen zum Wohnungsbau oder zur Sanierung des Wohnungsbestandes öffentliche Förderungsmittel verwenden, unterliegen sie noch zusätzlich den - von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen - Wohnbauförderungsvorschriften. Gemeinnützige Bauvereinigungen werden sowohl von einem eigenen gesetzlichen Prüfungsverband (Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen), als auch von den jeweiligen Landesregierungen kontrolliert. Diese Kontrolle sichert die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung aller Gelder, die gemeinnützigen Bauvereinigungen anvertraut werden. Bei den Gemeinnützigen existiert das dichteste Kontrollnetz, das jemals für eine Branche geschaffen wurde. |
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